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Nationalhymne

August 27th, 2012 · Keine Kommentare

adler-schwarz-rot-gold1 Am 11. August 1922, wurde das „Lied der Deutschen“ durch Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) indirekt zur Nationalhymne der Weimarer Republik erklärt. Damit erhielt das 1841 von Hoffmann von Fallersleben auf die Melodie der österreichischen Kaiserhymne von Haydn gedichtete Deutschland-Lied erstmals einen staatsoffiziellen Charakter mit der klaren Zielsetzung, als einigendes Band die erste freiheitlich-demokratische Republik auf deutschem Boden zusammenzuhalten und aufgrund seines volkstümlichen Charakters integrierend zu wirken.
Die Proklamation des „Liedes der Deutschen“ als Nationalhymne durch den Reichspräsidenten erfolgte durch eine an die Tagespresse gegebene Mitteilung in Form einer „Kundgebung“. Sie stand u.a. in den Morgenzeitungen, die vor der um 12 Uhr beginnenden Verfassungsfeier im Reichstag erschienen. Ebert stellte dabei seine Botschaft unter das Leitmotiv der dritten Strophe des Deutschland-Liedes mit dem Ziel, rechts und links langsam miteinander zu versöhnen:

„Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht
aller Deutschen Ausdruck; er soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten. Sein Lied, gesungen gegen Zwietracht und Willkür,
soll nicht Mißbrauch finden im Parteikampf, es soll nicht der Kampfgesang derer werden, gegen die es gerichtet war; es soll auch nicht dienen als
 Ausdruck nationalistischer Ueberhebung. Aber so, wie einst der Dichter, so lieben wir heute ‚Deutschland über alles‘. In Erfüllung seiner Sehnsucht soll
unter den schwarz-rot-goldenen Fahnen der Sang von Einigkeit und Recht und Freiheit der festliche Ausdruck unserer vaterländischen Gefühle sein.“
(Vossische Zeitung, 11. August 1922).

Ebert vermied zwar in seiner „Kundgebung“, das Deutschland-Lied ausdrücklich als Nationalhymne zu proklamieren, richtete jedoch damit einen unmissverständlichen Appell an die Deutschen und nahm damit als Staatsoberhaupt indirekt eine Festlegung vor.

Die 3. Strophe lautet:
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!

Die Nationalsozialisten benutzten die 1. Strophe als Nationalhymne die mit dem Satz “Deutschland, Deutschland über alles” beginnt und die heute verboten ist.

In der NS-Zeit war übrigens die 3. Strophe verboten.

Tags: politisch

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