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die Protokollarische Reihenfolge

April 28th, 2011 · Keine Kommentare

reichstag

Nr. 1 des Staates ist der BUNDESPRÄSIDENT
Nr. 2 ist der/die PRÄSIDENT/in des BUNDESTAGES
Nr. 3 ist der/die PRÄSIDENT/in des BUNDESRATES
Nr. 4 ist der/die BUNDESKANZLER/in
Nr. 5 ist der/die PRÄSIDENT/in des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS

Aus dieser Protokollarischen Reihenfolge ergibt sich aber KEINE Vertretungsregelung.
Der Bundespräsident wird zum Beispiel nicht von der Nr. 2, sondern der Nr. 3, der/ Präsident/in des Bundesrates, derzeit Hannelore Kraft SPD, Nordrhein-Westfalen vertreten.

Der/die Präsident/in des Bundestages, derzeit Norbert Lammert, CDU wird von einem seiner Vizepräsidenten vertreten.

Der/die Präsident/in des Bundesrates, s.o., wird von einer seiner/ihrer Vizepräsident/innen vertreten.

Der/die Bundeskanzler/in wird vom Vizekanzler derzeit Guido Westerwelle, FDP, Bundesminister des Auswärtigen vertreten

Der/ die Präsident/in des Bundesverfassungsgerichts, derzeit Prof. Andreas Voßkuhle, wird von seinem/ihrer Vizepräsident/in vertreten.

Von Bedeutng ist diese Reihefolge in soweit dass alle Personen ein Verfassungsorgan repräsentieren und daher nicht gemeinsam verreisen dürfen, selbst wenn sie z.B. an der selben Veranstaltung teilnehmen würden.

Diese Regelung ist so konsequent, das nicht mal der/die Präsident/in eines Verfassungsorgans mit seinem/ihrer Stellvertreter/in gemeinsam im selben Wagen befördert werden dürfen.

Tags: erst mal

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